Digitaler & physischer
Musikvertrieb für
klassische Musik
Deine Möglichkeiten und Vorteile mit unserem Digitalvertrieb
Flatrate ohne Einrichtungskosten
Veröffentliche so viel Musik du möchtest, wann und in welchem Format es dir passt. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Auslieferung an die Download- und Streamingportale. Auch das Labelpaket mit allen relevanten Codes ist jeweils inklusive.
Mehrere Artists/Projekte mit einer Flatrate
Du kannst jederzeit weitere Projekte/Artists zu deiner Flatrate hinzufügen. Dies kostet dich lediglich einmalig 49€ pro weiterem Artist.
Natürlich gelten diese Kosten nicht für Featured Artists oder einfache Kollaborationen, die du bei einzelnen Tracks hinzufügen möchtest. Wenn du aber z.B. ein weiteres Band-Projekt hast, kannst du es so einfach und kostengünstig unter deiner bestehenden Flatrate laufenlassen.
weltweiter Vertrieb auf allen Plattformen
Welche Plattformen/Anbieter wir genau beliefern findest du hier.
Alle Erlöse an dich
Singles vorab releasen
Pre-Order / Vorbestellung
Veröffentlichung unter unserem Label Hey!classics
Unser Labelpaket mit allen relevanten Codes (Labelcode, EAN/GTIN, ISRCs) ist immer inklusive. Außerdem listen wir deine Veröffentlichung bei der GVL und schütten dir die labelseitigen GVL-Tantiemen aus.
AppleClassics, Idagio, Qobuz - für Klassik
Dolby Atmos
High-Resolution Stores
Apple Digital Masters
Youtube Content-ID
Wir liefern deine Musik auch an Youtube-Content-ID aus. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzung deiner Musik unter Videos im Zweifel auch vergütet werden kann. Weitere Infos hier im Blog.
Deine Musik erkennbar mit Shazam
Deine Musik lässt sich mit Shazaam schnell erkennen und neue Hörer können zu echten Fans werden, wenn sie deine Musik irgendwo im Café oder im Radio hören.
Persönlicher Ansprechpartner
Bei uns hast du jederzeit die Möglichkeit mit einem Kundensupport zu sprechen. Wir sind echte Menschen und können die allermeisten Fragen beantworten und etwa auftretende Probleme schnell und unkompliziert lösen. Du bleibst nicht in ewig langen E-Mail-Warteschlangen hängen mit deinen Anliegen.
Mit unserer Releaseflatrate
jetzt loslegen & deine Musik veröffentlichen.
119€
pro Jahr
Mit unserem spezialisierten digitalen Musikvertrieb erhältst du als Musiker*in aus dem Bereich der klassischen oder zeitgenössischen Musik die bestmögliche Präsenz auf allen wichtigen Plattformen. Wir sorgen dafür, dass deine Aufnahmen nicht nur auf den großen Streamingdiensten wie Spotify, Apple Music und Amazon Music erscheinen, sondern auch auf Plattformen, die speziell für klassische Musik geschaffen wurden – darunter Idagio, Apple Classical, Qobuz und viele weitere.
So können deine Hörerinnen dich dort entdecken, wo sie gezielt nach hochwertiger klassischer Musik suchen – in bestmöglicher Klangqualität und mit den richtigen Metadaten für Werk, Satz und Komponistin.
Unser Netzwerk wird kontinuierlich erweitert, damit deine Musik auch auf zukünftigen Plattformen verfügbar bleibt – langfristig und zuverlässig.
Maximale Freiheit mit der Release-Flatrate
Unsere Release-Flatrate bietet dir volle künstlerische Freiheit ohne versteckte Kosten. Veröffentliche unbegrenzt viele Tracks, EPs oder Alben – ganz gleich ob Live-Mitschnitt, Kammermusik, Solowerk oder Orchesteraufnahme – ohne zusätzliche Einrichtungsgebühren für jedes Release. Damit kannst du deine Veröffentlichungen flexibel planen, Projekte kontinuierlich erweitern und dich ganz auf deine musikalische Arbeit konzentrieren.
Persönliche Beratung und telefonische Erreichbarkeit
Wir wissen, dass der digitale Vertrieb im Klassikbereich besondere Anforderungen stellt – von korrekten Werktiteln über Interpretenangaben bis hin zu Fragen der Klangqualität. Unser Team steht dir telefonisch und persönlich zur Seite, um dich individuell zu beraten und bei jedem Schritt deines Release-Prozesses zu begleiten.
Ob Fragen zu Plattformen, Metadaten oder Strategien zur Veröffentlichung – wir sind für dich da und helfen, das Beste aus deiner Musik herauszuholen.
Deine Vorteile
Flatrate ohne Einrichtungsgebühren
100% der Erlöse an dich
Inkl. Labelcode (LC)
GVL-Labeltantiemen gehen an dich
persönlicher Ansprechpartner
Pre-Order, Presave möglich
High-Resolution-Stores, Apple Digital Master, Dolby Atmos
Klassik-Stores: AppleClassics, Idagio, Qobuz
Youtube-Monetarisierung mit Content ID
Youtube Official Artist Channel (OAC)
uvm.
FAQ
Fragen & Antworten
Bei welchen Anbietern ist meine Musik verfügbar?
Unten findet ihr eine Liste der wichtigsten Plattformen weltweit auf denen eure Musik standardmäßig von uns veröffentlicht wird. Es kommen immer wieder weitere hinzu oder andere verschwinden. Wir versuchen die Liste aber stets so aktuell wie möglich zu halten. Wenn euch ein Anbieter in der Auflistung fehlt, fragt einfach kurz nach.
Fragen zum Digitalvertrieb
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Behalte ich meine Rechte?
Wir versuchen grundsätzlich, so wenig wie möglich in deine Rechte einzugreifen. Daher veranlassen wir eine Übertragung der Rechte nur in dem Umfang, der nötig ist, um unsere Leistungen umsetzen zu können. Das betrifft die Leistungsschutzrechte für die Nutzung des Labelcodes, das digitale Vertriebsrecht für den Digitalvertrieb und das physische Vertriebsrecht für die Listung im Phononet.
Die Verwendung eines Labelcodes zeigt an, dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen über die GVL vergütet werden können. Dazu ist es notwendig, dass diese Rechte auch bei dem jeweiligen Label liegen. Geregelt wird dies in unserem „Lizenzvertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Um deine Musik digital zu vertreiben, benötigen wir ebenfalls deine Erlaubnis. Da doppelte Listungen in den Stores nicht möglich sind, ist hier ein exklusives digitales Vertriebsrecht notwendig. Da du uns nur die Rechte übertragen kannst, über die du selbst verfügst, solltest du die rechtliche Situation in Bezug auf Bild (Cover) und Ton (Komposition, Musiker*innen, etc.) vorab klären. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Für die Listung deiner Tonträger im Phononet und die Bestellbarkeit durch den Einzelhandel ist ebenfalls ein exklusives Vertriebsrecht erforderlich. Auch hier geht es darum, dass der Einzelhändler nur einen Lieferanten für einen jeweiligen Release-Titel finden soll. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Da wir hingegen nicht an Einnahmen aus deinen Konzerten oder CD-Verkäufen beteiligt sind, ist für diese Bereiche keine zusätzliche vertragliche Regelung notwendig.
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Bei welchen Anbietern ist meine Musik verfügbar?
Standardmäßig beliefern wir weltweit mindestens die untenstehenden Downloadstores und Streamingdienste. Solltest du einen bestimmten Dienst nicht wünschen, können wir diesen jederzeit – auch nachträglich – ausschließen. Wir sind außerdem bemüht, neue Anbieter kurzfristig hinzuzunehmen.
Name Info/Besonderheit Streaming/Download 24-7 Streaming
7digital Download
Amazon Streaming / Download Anghami Streaming Audible nur Hörbücher/-spiele Streaming / Download
Apple Music Streaming AWA Streaming
Beatport nicht alle Genres Download BookBeat nur Hörbücher/-spiele Streaminggg Boomplay Music Streaming / Download
Deezer Streaming Digital Stores keine Singles Download Divibib GmbH Audio keine Singles Download
Facebook Streaming / Download Findaway keine Singles Streaming / Download Google Play Audiobooks nur Audiobooks Download Highresaudio keine Singles Streaming / Download IDAGIO Streaming iHeart Radio Streaming Inprodicon Streaming / Download iTunes Store Audiobook nur Audiobooks Download
iTunes Store Download JioSaavn Streaming Juno nicht alle Genre Download KKBOX Streaming / Download MediaNet-MusicNet Streaming / Download Mondia Media / AMPYA Streaming / Download Music Island Streaming / Download Music Worx Streaming / Download NetEase Streaming / Download Pandora Streaming Peloton Streaming PlayNetwork / TouchTunes Streaming Pretzel Streaming
Qobuz Streaming / Download Rokk nicht alle Genres Rhythm SecuryCast Download Shazam Streaming / Download
Spotify Streaming Tencent Streaming / Download
Tidal Streaming Tiger Media nur Audiobooks Streaming / Download TikTok / Resso Streaming Traxsource nicht alle Genre Trebel Music UMA Streaming / Download Vialma Yandex Music / Hitlab Streaming
YouTube Music Streaming Zvooq / Hitlab Streaming / Download -
Brauche ich eine zusätzliche EAN, wenn ich außerdem CDs und/oder Vinyls herstellen lasse?
Ja. Eine EAN kennzeichnet immer nur ein Produkt. CD oder Vinyl müssen daher jeweils eine gesonderte EAN erhalten. Diese kannst du natürlich über Plattenfirma to go kostenfrei beziehen.
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Ist meine Musik weltweit verfügbar?
Grundsätzlich wird deine Musik weltweit an sämtliche Streamingdienste und Downloadstores ausgeliefert. Solltest du dies nicht wünschen, kannst du einzelne Territorien bzw. Länder davon ausschließen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn du bereits Vertriebsrechte für bestimmte Länder anderweitig vergeben hast.
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Kann ich auch meinen Backkatalog zu euch umziehen?
Ja, das ist natürlich möglich. In aller Regel sogar auch ohne den Verlust von Plays. Wichtig ist, dass du die Tracks erst über uns neu einstellst. Kontaktiere uns dazu einfach, wir machen Dir dann gern ein Angebot für den einmaligen Aufwand des Neueinstellens.
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Kann ich eine Veröffentlichung wieder aus den Downloadstores und Streamingdiensten löschen?
Ja, ein Takedown deiner Veröffentlichung ist jederzeit möglich. Je nach Anbieter dauert dies ein paar Tage.
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Kann ich jederzeit Kündigen?
Ja, denn wir wollen dich bei deiner musikalischen Karriere unterstützen und dir nicht im Weg stehen. Wenn sich deine Pläne ändern, ist die Zusammenarbeit daher jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Bei den Streamingdiensten und Downloadstores dauert es in der Regel eine bis vier Wochen, bis deine Aufnahmen entfernt werden.
Die Jahresgebühren werden nicht erstattet, da auch noch nach deiner Kündigung Erlöse in deinem Erlöskonto sichtbar werden können. Den Zugang zu deinem Login-Bereich behältst du daher auch nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr.
Wurde die Jahresgebühr für deine Release-Flatrate bereits für das Folgejahr bezahlt, kann diese nicht zurückerstattet werden. Dein Account bleibt auch hier nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr bestehen, da hier weiterhin Erlöse eingehen können.
Die ISRCs sowie die EAN stehen dir auch nach einer Kündigung weiter zur Verfügung. Da die ISRCs deine Aufnahmen eindeutig kennzeichnen sollen, empfehlen wir, diese zu archivieren und bei einer eventuell anstehenden Neuveröffentlichung anzugeben.
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Kann ich mehrere Interpret*innen mit einer Release-Flatrate verwalten?
Du kannst grundsätzlich beliebig viele Projekte, Bands oder Ensembles, in denen du mitwirkst, und beliebig viele Veröffentlichungen über uns herausbringen und vertreiben.
Deine Jahresgebühr für die Release-Flatrate bleibt dabei bestehen. Du zahlst einzig eine einmalige Gebühr von 49,00€ für die Freischaltung.
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Kann ich meine Musik mit Shazam erkennen?
Ja, wir beliefern über unseren Vertriebspartner auch Shazam. Deine Musik sollte nach Veröffentlichung also auch über die Shazam-App zu erkennen sein. Falls es damit Probleme geben sollte, gib uns Bescheid.
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Kann man mit Streaming überhaupt Geld verdienen?
Streaming von Musik ist nicht nur seitens der Hörer*innen gefragt, sondern trägt auch zum Umsatz der Musikindustrie maßgeblich bei. So hat der Umsatz im Streamingbereich inzwischen den Umsatz durch Downloads hinter sich gelassen und verzeichnet weiterhin einen starken Anstieg. Das heißt allerdings nicht, dass alle Künstler*innen davon profitieren.
Grundsätzlich unterschieden sich die Varianten „Streaming“ und „Download“ vor allem in Bezug auf die zeitliche Komponente: Beim Verkauf eines Downloads verdienst du im Moment des Kaufs einmalig, beim Streaming hingegen regelmäßig, nämlich immer wenn deine Musik konsumiert wird.Eine nicht zu unterschätzende Position auf der Erlösseite stellt dabei die GEMA dar. Denn GEMA-Mitglieder bekommen über die Streaminganbieter eine Ausschüttung abhängig von der Anzahl der Streams. Die auf den ersten Blick gering wirkenden Beträge werden dadurch aufgestockt. Am Ende ist hier die Quantität der Streams ausschlaggebend.
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Mein Release ist bei einem Store nicht verfügbar, woran liegt das?
Solange Produkte unsererseits an die Stores ausgeliefert wurden, gehe wir davon aus, dass dies auch funktioniert hat und die Releases bei den (über 30) Plattformen erschienen sind. Klar gibt es Einzelfälle, in denen da mal etwas hakt und Produkte, aus welchen Gründen auch immer, dann hier oder da nicht verfügbar sind. Wie du dir sicher vorstellen kannst, können wir nicht für sämtliche Produkte nachprüfen, ob diese auch tatsächlich dort angekommen sind, dies wäre in diesem Fall deine Aufgabe.
Wenn etwas tatsächlich nicht verfügbar oder fehlerhaft sein sollte, gib uns Bescheid, sodass es schnellstens korrigiert werden kann. „Schnellstens“ ist dabei allerdings auch immer unterschiedlich von den Stores/Platformen abhängig – einige (Spotify/AppleMusic) sind meist sehr schnell, andere (zB YoutubeMusic, Beatport) brauchen teilweise mehrere Wochen für Änderungen.
Es gibt außerdem einige Fälle wo Releases zu bestimmten Stores/Plattformen nicht passen weil zB das Genre nicht akzeptiert wird. Konkret ist dies bei Beatport häufig der Fall da Beatport nur verschiedene Arten elektronischer Musik anbieten. Frag aber gern nach, wenn dir etwas unklar ist.
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Muss ich einen Vertrag mit Plattenfirma to go schließen?
Wir versuchen grundsätzlich, so wenig wie möglich in deine Rechte einzugreifen. Daher veranlassen wir eine Übertragung der Rechte nur in dem Umfang, der nötig ist, um unsere Leistungen umsetzen zu können. Das betrifft die Leistungsschutzrechte für die Nutzung des Labelcodes, das digitale Vertriebsrecht für den Digitalvertrieb und das physische Vertriebsrecht für die Listung im Phononet.
Die Verwendung eines Labelcodes zeigt an, dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen über die GVL vergütet werden können. Dazu ist es notwendig, dass diese Rechte auch bei dem jeweiligen Label liegen. Geregelt wird dies in unserem „Lizenzvertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Um deine Musik digital zu vertreiben, benötigen wir ebenfalls deine Erlaubnis. Da doppelte Listungen in den Stores nicht möglich sind, ist hier ein exklusives digitales Vertriebsrecht notwendig. Da du uns nur die Rechte übertragen kannst, über die du selbst verfügst, solltest du die rechtliche Situation in Bezug auf Bild (Cover) und Ton (Komposition, Musiker*innen, etc.) vorab klären. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Für die Listung deiner Tonträger im Phononet und die Bestellbarkeit durch den Einzelhandel ist ebenfalls ein exklusives Vertriebsrecht erforderlich. Auch hier geht es darum, dass der Einzelhändler nur einen Lieferanten für einen jeweiligen Release-Titel finden soll. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.
Da wir hingegen nicht an Einnahmen aus deinen Konzerten oder CD-Verkäufen beteiligt sind, ist für diese Bereiche keine zusätzliche vertragliche Regelung notwendig.
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Veröffentlicht ihr auch Cover-Songs?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen auch Cover-Songs zu veröffentlichen, wir müssen aber immer davon ausgehen, dass euch ggfls. notwendige Rechte für die Bearbeitung eines Stückes vorliegen. Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind letztlich immer fließend und Definitionssache.
Wichtig: Aktuell (Stand 2025) werden Veröffentlichungen, die Cover-Tracks enthalten, u.U. NICHT bei AmazonMusic veröffentlicht. -
Veröffentlicht & vertreibt ihr jede Art von Musik?
Grundsätzlich ist unser Angebot genreübergreifend. Allerdings behalten wir uns stets vor, die Zusammenarbeit abzulehnen. Mit der Unterschrift garantiert dieder Künstlerin in einem Vertrag mit uns, dass die zu veröffentlichenden Musikaufnahmen, deren Songtexte sowie das Begleitmaterial (Texte, Videos, Bilder/Fotos) keinerlei verbotenen Inhalte, Gewaltverherrlichung, Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Sexismus, nationalistisches Gedankengut, feindliche Gesinnung gegenüber Minderheiten oder andere Formen der Beleidigung und Menschenverachtung beinhalten. Plattenfirma to go behält sich daher vor, die Zusammenarbeit nach inhaltlicher Prüfung der Musikaufnahmen zu widerrufen. Plattenfirma to go ist in diesem Fall nicht zu einer Begründung verpflichtet.
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Was bedeutet "Mastered for iTunes" (MfiT) bzw. "Apple Digital Master" (ADM)
„Mastered for iTunes“ (MfiT) bzw. „Apple Digital Master” (ADM) versteht sich als Gütesiegel, mit dem Musik durch einen zertifizierten Partner an iTunes geliefert werden kann. Die Idee dahinter ist eine möglichst detailreiche Wiedergabe und ein authentisches Klangbild. Wenn du einen zertifizierten Mastering-Ingenieur für deine Aufnahmen suchst, sprich uns an. „Mastered for iTunes“ bzw. „Apple Digital Master” (ADM) ist eine Option und kein Muss, um bei iTunes gelistet zu werden.
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Was spricht für eine Zusammenarbeit mit Plattenfirma to go?
Wir treten aus gutem Grund mit dem Claim „Deine Musik fair gehandelt“ auf. Unser Angebot ist erprobt, zeitgemäß und hat sich in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt. Unnötige oder ineffektive Leistungen haben wir aussortiert, dafür sinnvolle Neuerungen hinzugenommen.
Da du bei der Veröffentlichung deiner Musik ohnehin viele Entscheidungen treffen musst, versuchen wir dich mit unserem Angebot zu unterstützen und stehen dir im Rahmen der Zusammenarbeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unser Ansatz ist einfach, flexibel, transparent und fair: Du bezahlst uns für die Arbeit, die wir mit deiner Veröffentlichung haben. Dafür gehen sämtliche Erlöse aus deiner Musik an dich. Grundlage dafür bildet die Jahresgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Veröffentlichungen du bei uns tätigst. Die Jahresgebühr ist eine echte Release-Flatrate und fällt nicht pro Veröffentlichung an. Für alle zusätzlichen Leistungen haben wir Preise kalkuliert, die auf dieser Webseite transparent nachzuvollziehen sind.
Bei einer Zusammenarbeit mit Plattenfirma to go kannst du nicht nur deine Musik mit uns veröffentlichen. Dir stehen auch eine Reihe von weiteren Leistungen zur Verfügung, inklusive Labelcode, Digitalvertrieb, physischer Vertrieb, Tonträgerherstellung (CD/Vinyl), Promotion-Services, Beratung.
Wir streben mit unseren Künstler*innen und Labelpartnern eine langfristige Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spielen eine gute Beratung und die persönliche Beziehung für uns eine große Rolle. Besonders bei der ersten Veröffentlichung ist uns eine umfassende Beratung wichtig, um das gegenseitige Kennenlernen zu ermöglichen. Auch danach versuchen wir, unserem Anspruch nach umfassender Beratung regelmäßig gerecht zu werden. Sprich uns an, wenn dein Beratungsbedarf noch nicht gedeckt ist.
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Wie erhalte ich meine Erlöse?
Wir rechnen deine Erlöse aus dem digitalen Vertrieb vier mal im Jahr – jeweils zum Ende eines Quartal – ab. Eine Übersicht deiner Erlöse findest du im Login-Bereich unter „Dein Guthaben“. Vorhandene Erlöse kannst du manuell anfordern. Wir erstellen dir dann eine Gutschrift und überweisen den Betrag auf dein Konto.
Da die Downloadstores und Streamingdienste immer um ein Quartal versetzt abrechnen, erfolgt auch unsere Abrechnung entsprechend: Das erste Quartal (Januar-März) wird also zum Ende des zweiten Quartals (Ende Juni) abgerechnet.
Die eventuell eingegangenen labelseitigen GVL-Tantiemen rechnen wir einmal im Jahr, zum Ende des ersten Quartals ab. Da die GVL sogar mit einem zeitlichen Versatz von ca. 2 Jahren abrechnet, ist die Verzögerung hier entsprechend groß. Ein Beispiel: Das Jahr 2016 wurde von der GVL erst im Jahr 2018 mit uns abgerechnet, sodass die Endabrechnung mit dir dazu erst im März 2019 erfolgt wäre.
Die Erlöse aus dem physischen Vertrieb werden tagesaktuell deinem Guthaben-Konto gutgeschrieben. Du kannst sie jederzeit anfordern indem du eine Gutschrift erstellst. Sie werden dann innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.
Alle Erlöse zahlen wir dir abzüglich der jeweils geltenden KSK-Abgabe (2024: 5%) komplett aus, es sei denn, deine Gesellschaftsform entbindet uns von der KSK-Abgabe auf deine Erlöse.
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Wie hoch ist mein Anteil an den Erlösen?
Du erhältst grundsätzlich sämtliche Erlöse, die wir in Zusammenhang mit deinen Veröffentlichungen durch Digitalvertrieb oder labelseiteige GVL-Tantgiemen einsammeln. Sollten auf die Auszahlung an dich Angaben an die KSK (Künstlersozialkasse) anfallen, ziehen wir diese von deinem Auszahlungsbetrag ab. Das ist anders nicht möglich, da wir sonst „draufzahlen“. Ob deine Erlöse bei den KSK-Abgaben berücksichtigt werden müssen, hängt davon ab, wie deine Rechtsform ist. Beispielsweise sind GmbHs ausgenommen, Freiberufler*innen hingegen nicht.
Beim physischen Vertrieb deiner Tonträger über unsere Merchbox hängt der Erlös pro verkaufter CD/Vinyl vom Verkaufspreis und der jeweiligen Plattform ab. Mehr dazu erfährst du hier.
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Wie kann ich mein iTunes/Apple-Music Profil bearbeiten?
Du kannst über artists.apple.com einen offiziellen Artist-Account anlegen und diesen mit deinen bereits bei AppleMusic vorhandenen Veröffentlichungen verknüpfen.
Sobald diese Verknüpfung durch AppleMusic autorisiert wurde, kannst du dein AppleMusic-Profil weiter konfigurieren, zum Beispiel durch Hinterlegung deiner Biografie und Künstlerfotos, und Statistiken deiner Plays einsehen.
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Wie kann ich mein Spotify-Profil bearbeiten?
Du kannst dir über artists.spotify.com einen offiziellen Artist-Account anlegen und diesen mit deinen bereits bei Spotify vorhandenen Veröffentlichungen verknüpfen.
Sobald diese Verknüpfung durch Spotify autorisiert wurde, kannst du dein Spotify-Profil weiter konfigurieren, zum Beispiel durch die Hinterlegung deiner Biografie und Künstlerfotos, und Statistiken deiner Plays einsehen.
Spotify bietet auch die App „Spotify for Artists“ an, über die du dein Profil sehr einfach pflegen kannst.
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Wie lange dauert es bis meine Musik in den Downloadstores und Streaming-Diensten verfügbar ist?
Das ist je nach Anbieter unterschiedlich und dauert in der Regel nur noch ein paar Tage. Im Weihnachtsgeschäft haben aber auch diese Anbieter immer mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit.
Um deinen Release bestmöglich platzieren zu können empfehlen wir allerdings immer einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen oder mehr. So kannst du mit Hilfe von Pre-Order (Vorbestellbar
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Wie viel verdiene ich über den Digitalvertrieb?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Der Erlös ist je nach Anbieter unterschiedlich und hängt bei Downloads natürlich auch vom Verkaufspreis ab. Wir haben dir eine Übersicht erstellt, der du für einige Anbieter beispielhaft entsprechende Zahlen (Stand März 2020) entnehmen kannst. Die Summen sind die an uns ausgezahlten, gemittelten Beträge, die wir – nur abzüglich der eventuell fälligen Abgabe an die Künstlersozialkasse – vollständig an dich auszahlen.
Noch ein Detailhinweis am Beispiel Spotify: Der Streaming-Erlös beträgt hier 0,0025€ je Stream. Spotify unterscheidet in der Vergütung aber zwischen Streams, die mit einem Gratis- und solchen, die mit einem Premium-Account zustande kommen. Der dargestellte Erlös ist ein Mittelwert aus beiden Möglichkeiten und daher recht nah an der Realität und nicht „geschönt”.
Downloads Verkaufspreis Album Erlös Album Verkaufspreis Einzeltrack Erlös Einzeltrack Amazon 9,99 € 4,45 € 1,29 € 0,57 € iTunes / Apple Music 9,99 – 12,99 € 4,40 – 5,70 € 0,99 € 0,57 € Streaming Erlös Streaming Einzeltrack Amazon 0,0028 € iTunes / Apple Music 0,006 € Spotify 0,0025 € Deezer 0,004 € YoutubeMusic 0,001 € Tidal 0,006 € IDAGIO (Klassik) 0,02 € -
Wir habe schon ein Label, können wir trotzdem bei euch die Musik vertreiben?
In der Regel steht einer Zusammenarbeit in diesem Fall nichts im Wege. Wir können dir einen Labelaccount einrichten und dein Label bei uns hinterlegen. Nimm hierzu bitte Kontakt mit uns auf für ein individuelles Angebot.