GEMA-Herstellungsmeldung: Was sie ist, warum du sie brauchst und wie du sie richtig machst

20. Januar 2026 | Gut zu wissen, Know How

Was ist eine GEMA-Herstellungsmeldung?

Wenn du eine CD pressen (oder andere Tonträger vervielfältigen) lassen willst, stolperst du früher oder später über einen Begriff, der für viele Artists erstmal nach Bürokratie klingt: GEMA-Herstellungsmeldung. In der Praxis ist sie aber vor allem eins: ein Pflicht-Check, ohne den viele Presswerke gar nicht starten.

Die GEMA-Herstellungsmeldung ist eine Meldung an die GEMA, dass du Musik physisch vervielfältigen möchtest – z. B. als CD, Vinyl oder DVD. Dabei geht es um das sogenannte mechanische Vervielfältigungsrecht (also das Recht, Musik auf Tonträger zu kopieren und zu verbreiten).

Die Meldung enthält typischerweise:

  • Künstler/Projektname
  • Tonträger-Titel
  • Trackliste (inkl. Spielzeiten)
  • Komponist:innen / Texter:innen / Verlage
  • Auflage/Stückzahl (wie viele CDs gepresst werden)
  • Promo-Exemplare (wieviele CDs werden kostenlos abgegeben)
  • Geplanter Verkaufspreis
  • ggf. Katalognummer/Labelangaben

Wann ist sie verpflichtend?

Kurz gesagt: Sobald du Tonträger herstellen lässt.
In Deutschland verlangen viele Presswerke vor Produktionsbeginn einen GEMA-Nachweis. Der Hintergrund ist die sogenannte „GEMA-Vermutung“: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Musik urheberrechtlich geschützt ist und GEMA-Repertoire enthalten sein kann. Deshalb wollen Presswerke entweder:

  • eine Lizenz/Bestätigung der GEMA (wenn Werke GEMA-pflichtig sind), oder
  • eine Freistellung/Bestätigung, dass es GEMA-freies Repertoire ist.

Wichtig: Auch wenn du 100% eigene Songs hast und nicht GEMA-Mitglied bist, verlangt ein Presswerk trotzdem einen Nachweis als formale Bestätigung, damit sie rechtlich sauber produzieren können.

Was kostet das?

Das hängt davon ab, ob du GEMA-pflichtige Werke vervielfältigst, wie hoch die Auflage und der geplante Verkaufspreis ist. Außerdem können auch immer Promo-Exemplare (zur kostenlosen Abgabe) angegeben werden – auch das beeinflusst den zu bezahlenden Lizenzbetrag.

Als Richtwert (ohne Gewähr) kann man sagen, dass bei GEMA-pflichtigem Repertoire ca. 1-2€ pro herzustellender CD an die GEMA zu zahlen ist. Bei GEMA-freiem Repertoire fallen in der Regel keine Lizenzgebühren an – aber der Nachweisprozess ist trotzdem nötig.

Wichtig: Auch wenn Du selbst GEMA-Mitglied bist und nur deine eigenen Werke auf einen Tonträger pressen lässt, musst du als Herstellender zunächst die Lizenzgebühren bezahlen. Du erhälst das Geld dann über deine GEMA-Abrechnung (abzüglich Bearbeitungsgebühren) für die Auswertung deiner Werke später zurück.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Dein Repertoire klären:
Sind Songs bei der GEMA gemeldet? Gibt es Verlage/Beteiligungen? Covers?

Daten vorbereiten:
Auflage, höchster geplanter Verkaufspreis netto, Anzahl Promo-Exemplare – ggfls. Trackliste, Zeiten, Credits (Komposition/Text) wenn die GEMA dies anfordert.

Herstellungsmeldung über das GEMA-Portal einreichen:
rechtzeitig vor dem Start der Pressung.

Nachweis ans Presswerk schicken:
Diesen erhälst du mittlerweile sofort nach der Meldung zum Download und kannst ihn direkt an das Presswerk schicken.
Häufig kann die Produktion erst dann starten.

Auflage im Blick behalten:
Wenn du später nachpresst, braucht es meist eine neue Meldung bzw. eine Erweiterung.

TIPP

Wenn deine CD- oder Vinylpressung über uns läuft, können wir die Herstellungsmeldung bei der GEMA für dich übernehmen.  Wir können dir auch jederzeit ein Angebot für eine Tonträger-Herstellung machen. Sprich uns dazu einfach an.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel kann keinen Anspruch auf Aktualität haben, da er sich mit einem externen Tool/Dienst befasst und nur den Stand des o.g. Zeitpunktes der Erstellung des Artikels reflektieren kann. Wir versuchen wichtige Tools, die wir auch selbst nutzen würden, aber regelmäßig zu überprüfen und etwaige Änderungen (z.B. im Anmeldeprozess) in unsere Artikeln zu übernehmen.