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Fragen & Antworten

Was spricht für eine Zusammenarbeit
mit Plattenfirma to go?

Wir treten aus gutem Grund mit dem Claim „Deine Musik fair gehandelt“ auf. Unser Angebot ist erprobt, zeitgemäß und hat sich in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt. Unnötige oder ineffektive Leistungen haben wir aussortiert, dafür sinnvolle Neuerungen hinzugenommen.

Da du bei der Veröffentlichung deiner Musik ohnehin viele Entscheidungen treffen musst, versuchen wir dich mit unserem Angebot zu unterstützen und stehen dir im Rahmen der Zusammenarbeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Unser Ansatz ist einfach, flexibel, transparent und fair: Du bezahlst uns für die Arbeit, die wir mit deiner Veröffentlichung haben. Dafür gehen sämtliche Erlöse aus deiner Musik an dich. Grundlage dafür bildet die Jahresgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Veröffentlichungen du bei uns tätigst. Die Jahresgebühr ist eine echte Release-Flatrate und fällt nicht pro Veröffentlichung an. Für alle zusätzlichen Leistungen haben wir Preise kalkuliert, die auf dieser Webseite transparent nachzuvollziehen sind.

Bei einer Zusammenarbeit mit Plattenfirma to go kannst du nicht nur deine Musik mit uns veröffentlichen. Dir stehen auch eine Reihe von weiteren Leistungen zur Verfügung, inklusive Labelcode, Digitalvertrieb, physischer Vertrieb, Tonträgerherstellung (CD/Vinyl), Promotion-Services, Beratung.

Wir streben mit unseren Künstler*innen und Labelpartnern eine langfristige Zusammenarbeit an. Aus diesem Grund spielen eine gute Beratung und die persönliche Beziehung für uns eine große Rolle. Besonders bei der ersten Veröffentlichung ist uns eine umfassende Beratung wichtig, um das gegenseitige Kennenlernen zu ermöglichen. Auch danach versuchen wir, unserem Anspruch nach umfassender Beratung regelmäßig gerecht zu werden. Sprich uns an, wenn dein Beratungsbedarf noch nicht gedeckt ist.

Wie hoch ist mein Anteil an den Erlösen?

Du erhältst sämtliche Erlöse, die wir in Zusammenhang mit deinen Veröffentlichungen einsammeln. Sollten auf die Auszahlung an dich Angaben an die KSK (Künstlersozialkasse) anfallen, ziehen wir diese von deinem Auszahlungsbetrag ab. Das ist anders nicht möglich, da wir sonst „draufzahlen“. Ob deine Erlöse bei den KSK-Abgaben berücksichtigt werden müssen, hängt davon ab, wie deine Rechtsform ist. Beispielsweise sind GmbHs ausgenommen, Freiberufler*innen hingegen nicht.

Ich glaube ich brauche Hilfe! So viel Auswahl! Was soll ich damit?

Plattenfirma to go ist kein anonymes Verkaufsportal – hier arbeiten echte Menschen. Bei Fragen zu unserem Angebot helfen wir dir gern – auch telefonisch – weiter. Am besten stellst du dich kurz per E-Mail vor und formulierst dein Anliegen. Wir lesen alle E-Mails und melden uns bei dir. Bitte habe Verständnis dafür, dass der Mail- und Telefon-Support für eine kompakte Erstberatung gedacht ist. Für weiterführende, individuelle Themen (zum Beispiel „Soll ich GEMA-Mitglied werden?“, „Wie kann ich selbst Promotion machen?“, „Was macht die GVL eigentlich für mich?“) kannst du gern unsere kostenpflichtige Beratung anfragen.

Unkonkrete Anfragen oder Anfragen, die erkennen lassen, dass der Verfasser nicht mit unserem Angebot und unserer Philosophie vertraut ist, werden in der Regel nicht beantwortet (zum Beispiel „Mein Traum war es schon immer, als Sänger berühmt zu werden. Könnt ihr mir dabei helfen? Bitte ruft mich an. Ich habe es wirklich drauf.“).

Muss ich einen Vertrag mit Plattenfirma to go schließen?

Wir versuchen grundsätzlich, so wenig wie möglich in deine Rechte einzugreifen. Daher veranlassen wir eine Übertragung der Rechte nur in dem Umfang, der nötig ist, um unsere Leistungen umsetzen zu können. Das betrifft die Leistungsschutzrechte für die Nutzung des Labelcodes, das digitale Vertriebsrecht für den Digitalvertrieb und das physische Vertriebsrecht für die Listung im Phononet.

Die Verwendung eines Labelcodes zeigt an, dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen über die GVL vergütet werden können. Dazu ist es notwendig, dass diese Rechte auch bei dem jeweiligen Label liegen. Geregelt wird dies in unserem „Lizenzvertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Um deine Musik digital zu vertreiben, benötigen wir ebenfalls deine Erlaubnis. Da doppelte Listungen in den Stores nicht möglich sind, ist hier ein exklusives digitales Vertriebsrecht notwendig. Da du uns nur die Rechte übertragen kannst, über die du selbst verfügst, solltest du die rechtliche Situation in Bezug auf Bild (Cover) und Ton (Komposition, Musiker*innen, etc.) vorab klären. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Für die Listung deiner Tonträger im Phononet und die Bestellbarkeit durch den Einzelhandel ist ebenfalls ein exklusives Vertriebsrecht erforderlich. Auch hier geht es darum, dass der Einzelhändler nur einen Lieferanten für einen jeweiligen Release-Titel finden soll. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Da wir hingegen nicht an Einnahmen aus deinen Konzerten oder CD-Verkäufen beteiligt sind, ist für diese Bereiche keine zusätzliche vertragliche Regelung notwendig.

Kann ich jederzeit Kündigen?

Ja, denn wir wollen dich bei deiner musikalischen Karriere unterstützen und dir nicht im Weg stehen. Wenn sich deine Pläne ändern, ist die Zusammenarbeit daher jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Bei den Streamingdiensten und Downloadstores dauert es in der Regel eine bis vier Wochen, bis deine Aufnahmen entfernt werden.

Die Jahresgebühren werden nicht erstattet, da auch noch nach deiner Kündigung Erlöse in deinem Erlöskonto sichtbar werden können. Den Zugang zu deinem Login-Bereich behältst du daher auch nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr.

Wurde die Jahresgebühr für deine Release-Flatrate bereits für das Folgejahr bezahlt, kann diese nicht zurückerstattet werden. Dein Account bleibt auch hier nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr bestehen, da hier weiterhin Erlöse eingehen können.

Die ISRCs sowie die EAN stehen dir auch nach einer Kündigung weiter zur Verfügung. Da die ISRCs deine Aufnahmen eindeutig kennzeichnen sollen, empfehlen wir, diese zu archivieren und bei einer eventuell anstehenden Neuveröffentlichung anzugeben.

Wie lange dauert es, meine Musik bei euch zu veröffentlichen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da verschiedene Veröffentlichungen aus unterschiedlichen Schritten bestehen können. Hier findest du eine grobe Übersicht.

Nachdem du einen Account bei Plattenfirma to go erstellt hast, kannst du jederzeit einen neuen Release anlegen. Damit bekommst du auch alle relevanten Codes (Labelcode, ISRCs, EAN). Das ist in der Regel der erste Schritt, da viele Künstler*innen die Codes beim Mastering benötigen.

Für den Digitalvertrieb (Spotify, AppleMusic, etc.) ist der Vorlauf für eine Veröffentlichung von den jeweiligen Anbietern abhängig. Diese benötigen zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen, bis dein Release sichtbar ist. Im besten Fall ist eine digitale Veröffentlichung mit einem großzügigen Vorlauf geplant, um Promomöglichkeiten wie eine Vorab-Single, Pre-Order, Save-It, etc. zu nutzen. Dazu beraten wir dich gerne.

Eine CD-Herstellung wiederum dauert je nach Umfang der Drucksachen und Auflage ca. drei Wochen nach Freigabe von Master und Druckdaten. Bei Vinyl-Tonträgern ist der Vorlauf in der Regel etwas größer. Wir empfehlen hier, die aktuellen Produktionszeiten anzufragen.

Die Promotion spielt bei einer Veröffentlichung eine wichtige Rolle und sollte gut geplant werden. Wir bieten dir mit der Listung im Musik Promotion Network (MPN) einen starken Service als Grundlage für diese Arbeit an. Da Redakteur*innen natürlich am liebsten neue Musik entdecken wollen, empfehlen wir dir, die Listung im MPN immer mindestens vier bis acht Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum einzurichten.

Unsererseits können wir korrekt angelieferte Daten kurzfristig verarbeiten. Generell gilt aber als Empfehlung aus unserer Erfahrung: Lieber mehr als weniger Vorlauf einplanen. Es ist besser, eine Veröffentlichung – sogar mehrere Wochen oder Monate – nach hinten zu verschieben, als den Effekt verpuffen zu lassen, den bestimmte Schritte mit entsprechendem Vorlauf erwirken können.

Ich möchte nur die Release-Flatrate buchen, kann ich meine CDs bei einem anderen Presswerk herstellen lassen?

Ja, kein Problem. Du musst nicht alle Leistungen über uns beziehen. Achte nur gegebenenfalls darauf, dass sich die hergestellten CDs für den physischen Vertrieb qualifizieren, falls das für dich relevant ist.

Muss ich GEMA-Mitglied sein?

Die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft steht dir frei. Um dich bei der Beantwortung der Frage zu unterstützen, ob sich eine Mitgliedschaft in der GEMA für dich lohnt, findest du demnächst einen entsprechenden Artikel im Bereich „Tools & Tipps”.

Bekommt Plattenfirma to go meine Verlagsrechte?

Plattenfirma to go ist kein Verlag. Daher benötigen wir für unsere angebotenen Leistungen keine Verlagsrechte. Grundsätzlich greifen wir so reduziert wie möglich in deine Rechte ein. Du musst uns also nur die Rechte übertragen, die wir nachvollziehbar für unsere Arbeit benötigen.

Ein anderes Label hat Interesse an meiner Veröffentlichung, kann ich einfach wechseln?

Durch die kurze Kündigungsfrist unserer Zusammenarbeit von vier Wochen kannst du jederzeit auf andere Angebote eingehen. Wir stehen dir in diesem Fall nicht im Weg.

Wir habe schon ein Label, können wir trotzdem bei euch die Musik vertreiben?

Nimm hierzu bitte Kontakt mit uns auf. In der Regel steht einer Zusammenarbeit in diesem Fall nichts im Wege.

Veröffentlicht & vertreibt ihr jede Art von Musik?

Grundsätzlich ist unser Angebot genreübergreifend. Allerdings behalten wir uns stets vor, die Zusammenarbeit abzulehnen. Mit der Unterschrift garantiert die*der Künstler*in in einem Vertrag mit uns, dass die zu veröffentlichenden Musikaufnahmen, deren Songtexte sowie das Begleitmaterial (Texte, Videos, Bilder/Fotos) keinerlei verbotenen Inhalte, Gewaltverherrlichung, Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Sexismus, nationalistisches Gedankengut, feindliche Gesinnung gegenüber Minderheiten oder andere Formen der Beleidigung und Menschenverachtung beinhalten. Plattenfirma to go behält sich daher vor, die Zusammenarbeit nach inhaltlicher Prüfung der Musikaufnahmen zu widerrufen. Plattenfirma to go ist in diesem Fall nicht zu einer Begründung verpflichtet.

Wie erhalte ich meine Erlöse?

Wir rechnen deine Erlöse aus dem digitalen Vertrieb vier mal im Jahr – jeweils zum Ende eines Quartal – ab. Eine Übersicht deiner Erlöse findest du im Login-Bereich unter „Dein Guthaben“. Vorhandene Erlöse kannst du manuell anfordern. Wir erstellen dir dann eine Gutschrift und überweisen den Betrag auf dein Konto . Zum 31.12. jeden Jahres erzeugen wir zusätzlich automatisch eine Gutschrift, um alle noch offenen Guthaben aus dem laufenden Jahr mit dir abzurechnen.

Da die Downloadstores und Streamingdienste immer um ein Quartal versetzt abrechnen, erfolgt auch unsere Abrechnung entsprechend: Das erste Quartal (Januar-März) wird also zum Ende des zweiten Quartals (Ende Juni) abgerechnet.

Die eventuell eingegangenen labelseitigen GVL-Tantiemen rechnen wir einmal im Jahr, zum Ende des ersten Quartals ab. Da die GVL sogar mit einem zeitlichen Versatz von ca. 2 Jahren abrechnet, ist die Verzögerung hier entsprechend groß. Ein Beispiel: Das Jahr 2016 wurde von der GVL erst im Jahr 2018 mit uns abgerechnet, sodass die Endabrechnung mit dir dazu erst im März 2019 erfolgt wäre.

Die Erlöse aus dem physischen Vertrieb werden aktuell am Ende der Vertragslaufzeit (ein Jahr) gutgeschrieben. Zukünftig wirst du deine Verkäufe tagesaktuell im Login-Bereich verfolgen können.

Alle Erlöse zahlen wir dir abzüglich der jeweils geltenden KSK-Abgabe (2022: 4,2%) komplett aus, es sei denn, deine Gesellschaftsform entbindet uns von der KSK-Abgabe auf deine Erlöse.

Seit ihr an den CD-Verkäufen bei Live-Konzerten beteiligt?

Nein, die Einnahmen bleiben komplett bei dir.

Ich habe schon einen Labelcode, möchte aber lieber den von Plattenfirma to go nutzen, um auch die labelseitigen GVL-Tantiemen zu erhalten. Geht das?

Ja, sofern das Label, dessen Labelcode du bisher verwendest, damit einverstanden ist und eine Rechteübertragung möglich ist.

Wer bekommt die labelseitigen GVL-Tantiemen?

Die meisten unserer Künstler*innen finanzieren ihre Veröffentlichung aus eigener Tasche. Daher finden wir, dass sie auch an den labelseitigen GVL-Tantiemen beteiligt werden sollten. Bei uns bekommst du daher sämtliche dieser Tantiemen. Möglich ist dies für uns über die Jahresgebühr für deine Release-Flatrate.

Wenn dir folgende Punkte wichtig sind, bist du bei uns richtig:

Du denkst im Bezug auf das Musikmachen nachhaltig und langfristig.

Du wünscht dir einen persönlichen Ansprechpartner für deine Veröffentlichung.

Du möchtest die Zusammenhänge in der Musikbranche verstehen und eigenständig Entscheidungen treffen.

Du bist gerne unabhängig und „hast die Zügel selbst in der Hand“.

Du nimmst die Herausforderung „DIY“ an, spielst deine Stärken aus und suchst dir Unterstützung für Bereiche, die dir weniger liegen.