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Labelcode, EAN, ISRCs

Alles Wichtige für deine Veröffentlichung unter unserem Label

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Labelcode
Der Labelcode dient zur Vergütung möglicher Radioeinsätze (oder auch Airplays genannt)

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EAN / Strichcode
Der EAN wird für ein Produkt vergeben. Das kann ein Album, eine Single, eine EP sein oder auch jeweils die CD- oder Vinyl-Version davon. Auf physischen Tonträgern wird der EAN dann als Strichcode aufgedruckt um theoretisch vom Handel auslesbar zu sein.

Wir statten deine Veröffentlichung mit allen relevanten Codes und Kennzeichnungen aus. Diese sind notwendig, um deine Musik an Streaming- und Downloadportale auszuliefern oder als physische Tonträger anzubieten, sowie zur späteren Abrechnung von Vertriebserlösen und Tantiemen.

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Wofür brauche ich überhaupt einen Labelcode?

Der Labelcode ermöglicht die Vergütung von Airplays. Die Vergütung steht dabei sowohl den beteiligten Musikern als auch dem Label zu, unter dessen Labelcode die Musik veröffentlicht wird. Bei Plattenfirma to go bekommst du sämtliche Einnahmen, die wir als Label durch deine Musik von der GVL erhalten, selber ausgezahlt. Hinsichtlich der Erlöse ist das in etwa so, als hättest du ein eigenes Label – nur ohne den Papierkram.

Um auch die künstlerseitigen Auszahlungen zu erhalten, musst du einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL schließen. Das ist kostenfrei möglich.

Alle Infos dazu, wie das genau funktioniert, findest du hier.

Vertragliches

Damit wir die GVL-Erlöse für dich einsammeln können, musst du die Leistungsschutzrechte deiner Musik auf unser Label übertragen. Der Labelcode auf einem Tonträger drückt genau diese Übertragung aus. Aber Achtung: Viele denken, dass ein Labelcode automatisch Vorteile mit sich bringt. Geht die Verwendung eines Labelcodes allerdings nicht mit einer vorherigen Rechteübertragung einher, bringt sie nichts oder kann sogar fehlerhafte Abrechnungen bedeuten – zu deinen Ungunsten.

Die Übertragung der Leistungsschutzrechte erfolgt schriftlich. Den entsprechenden Vertrag kannst du jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung ist selbstverständlich kostenlos.

Was bietet dir eine Veröffentlichung über Plattenfirma to go?

Deine Release-Flatrate

Veröffentliche so viel Musik wie du möchtest, wann und in welchem Format es dir passt. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Auslieferung an die Download- und Streamingportale. Auch das Labelpaket mit allen relevanten Codes ist jeweils inklusive.

Alle Erlöse an dich

Alle Erlöse in Zusammenhang mit deinen Veröffentlichungen – Digitalvertrieb und labelseitige GVL-Tantiemen (s.u.) – gehen komplett an dich. Eventuell fällige KSK-Abgaben führen wir direkt an die KSK ab und ziehen sie von unserer Ausschüttung an dich ab.

Labelcode (LC)

Der Labelcode ermöglicht die Vergütung von Airplays. Die Vergütung steht dabei sowohl den beteiligten Musikern zu, als auch dem Label, unter dessen Labelcode die Musik veröffentlicht wird. Bei Plattenfirma to go bekommst du sämtliche Einnahmen, die wir als Label durch deine Musik von der GVL erhalten, ausgezahlt.

EAN/GTIN/Barcode

Die EAN (European Article Number), manchmal auch GTIN (Global Trade Item Number) genannt, dient zur eindeutigen Kennzeichnung eines Produkts oder einer Produktkonfiguration. Häufig wird diese Nummer als Strichcode auf dem Produkt angebracht, so dass zum Beispiel ein Scanner an der Kasse es schnell erkennen kann. Eine EAN ist die Voraussetzung für den Vertrieb deiner Musik als digitale Veröffentlichung oder physischer Tonträger.

ISRCs für deine Tracks

Der ISRC (International Standard Recording Code) wird von Unternehmen in der Musikindustrie vergeben und kennzeichnet jede einzelne Aufnahme. Jeder ISRC darf nur einmal vergeben werden, die Zuordnung der Aufnahme zum ISRC wird dabei in einem Register beim jeweiligen Label dokumentiert. Der ISRC wird zum Beispiel von Radiosendern, Verwertungsgesellschaften, Labels, Vertrieben, Streaming-Diensten und Downloadstores verwendet, um die Abrechnung von Musik zu erleichtern.

Wähle aus unterschiedlichen Labels

Wir haben verschiedene Labels, über die du deine Musik veröffentlichen kannst. Damit das Label auch zu dir passt, kannst du frei wählen. Neben Plattenfirma to go (LC 97326) stehen dir folgende Labels zur Verfügung: Hey!jazz (LC 30662), Hey!band (LC 28535), Hey!classics (LC 29640), Hey!acoustics (LC 29822).

Labelcode und Logo stehen dir dann natürlich zur Verwendung auf deinem CD- oder Vinyl-Artwork ebenfalls zur Verfügung.

Persönlicher Ansprechpartner

Du bekommst einen eigenen Ansprechpartner, der dir für Fragen zur Zusammenarbeit und unserem Angebot zur Seite steht. Wenn es mal weiter in die Tiefe gehen soll, kannst du auch jederzeit eine individuelle telefonische Beratung buchen um deine ganz eigenen Themen und Fragen zu besprechen.

Verwalte deine Releases über unseren Login-Bereich

Deine Artists, Releases, Erlöse, Gutschriften, etc. einfach über unseren Kundenbereich verwalten.

Pflicht-Bemusterung der Archive

Die Herstellung deiner Tonträger verpflichtet dich zur Abgabe von Freiexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek sowie das Deutsche Rundfunkarchiv.

Wir übernehmen das für dich oder stellen dir die notwendigen Unterlagen zur Erfüllung deiner Pflichten zur Verfügung

inklusive Digitalvertrieb

Der weltweite Digitalvertrieb deiner Musik auf allen einschlägigen Streamingdiensten (Spotify, AppleMusic, Deezer, etc.) und Downloadplattformen (iTunes, GooglePlay, AmazonMP3, etc.) ist in unserem Angebot enthalten.

Fragen & Antworten

Wie kann ich mit Airplays Geld verdienen?

Die zwei relevantesten Möglichkeiten, mit Airplays im Radio Geld zu verdienen, sind die Tantiemen der GEMA und die Tantiemen der GVL . Die Tantiemen der GEMA bekommst du als Mitglied der GEMA mehr oder weniger automatisch ausgeschüttet. Ob sich die Mitgliedschaft in der GEMA für dich lohnt, beleuchten wir im entsprechenden Artikel unter „Tools & Tipps“.
Bei den GVL-Tantiemen kannst du mit Plattenfirma to go zweifach Geld verdienen: Erstens erhältst du als Künstler*in direkt GVL-Tantiemen bei Radioeinsätzen deiner Musik. Zweitens erhalten auch wir als Label GVL-Tantiemen. Wir haben uns dafür entschieden, diese labelseitigen GVL-Tantiemen vollständig an dich auszuschütten.

Weiterführende Informationen zur GVL, dem Leistungsschutzrecht und den Tantiemen findest du hier.

Was sind die GVL-Labelanteile ?

Die Aufführung deiner Aufnahmen in Radio oder Fernsehen kann zu Tantiemen – also Lizenzeinnahmen – durch die GVL führen.

Diese Tantiemen bekommen dabei zwei verschiedene Parteien: die beteiligten Musiker*innen und das Label, auf dem die Musik veröffentlicht wird. Die Musiker*innen-Tantiemen bekommst du direkt von der GVL ausgeschüttet. Bei einer Zusammenarbeit mit uns finden zudem auch die labelseitigen Tantiemenden Weg zu dir: Denn wir zahlen diese direkt an dich aus.

Alle Infos dazu, wie das genau funktioniert, findest du hier.

Wie viel zeitlichen Vorlauf braucht eine Veröffentlichung mit Plattenfirma to go?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da verschiedene Veröffentlichungen aus unterschiedlichen Schritten bestehen können. Hier findest du eine grobe Übersicht.

Nachdem du einen Account bei Plattenfirma to go erstellt hast, kannst du jederzeit einen neuen Release anlegen. Damit bekommst du auch alle relevanten Codes (Labelcode, ISRCs, EAN). Das ist in der Regel der erste Schritt, da viele Künstler*innen die Codes beim Mastering benötigen.

Für den Digitalvertrieb (Spotify, AppleMusic, etc.) ist der Vorlauf für eine Veröffentlichung von den jeweiligen Anbietern abhängig. Diese benötigen zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen, bis dein Release sichtbar ist. Im besten Fall ist eine digitale Veröffentlichung mit einem großzügigen Vorlauf geplant, um Promomöglichkeiten wie eine Vorab-Single, Pre-Order, Save-It, etc. zu nutzen. Dazu beraten wir dich gerne.

Eine CD-Herstellung wiederum dauert je nach Umfang der Drucksachen und Auflage ca. drei Wochen nach Freigabe von Master und Druckdaten. Bei Vinyl-Tonträgern ist der Vorlauf in der Regel etwas größer. Wir empfehlen hier, die aktuellen Produktionszeiten anzufragen.

Die Promotion spielt bei einer Veröffentlichung eine wichtige Rolle und sollte gut geplant werden. Wir bieten dir mit der Listung im Musik Promotion Network (MPN) einen starken Service als Grundlage für diese Arbeit an. Da Redakteur*innen natürlich am liebsten neue Musik entdecken wollen, empfehlen wir dir, die Listung im MPN immer mindestens vier bis acht Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum einzurichten.

Unsererseits können wir korrekt angelieferte Daten kurzfristig verarbeiten. Generell gilt aber als Empfehlung aus unserer Erfahrung: Lieber mehr als weniger Vorlauf einplanen. Es ist besser, eine Veröffentlichung – sogar mehrere Wochen oder Monate – nach hinten zu verschieben, als den Effekt verpuffen zu lassen, den bestimmte Schritte mit entsprechendem Vorlauf erwirken können.

Behalte ich meine Rechte?

Wir versuchen grundsätzlich, so wenig wie möglich in deine Rechte einzugreifen. Daher veranlassen wir eine Übertragung der Rechte nur in dem Umfang, der nötig ist, um unsere Leistungen umsetzen zu können. Das betrifft die Leistungsschutzrechte für die Nutzung des Labelcodes, das digitale Vertriebsrecht für den Digitalvertrieb und das physische Vertriebsrecht für die Listung im Phononet.

Die Verwendung eines Labelcodes zeigt an, dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen über die GVL vergütet werden können. Dazu ist es notwendig, dass diese Rechte auch bei dem jeweiligen Label liegen. Geregelt wird dies in unserem „Lizenzvertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Um deine Musik digital zu vertreiben, benötigen wir ebenfalls deine Erlaubnis. Da doppelte Listungen in den Stores nicht möglich sind, ist hier ein exklusives digitales Vertriebsrecht notwendig. Da du uns nur die Rechte übertragen kannst, über die du selbst verfügst, solltest du die rechtliche Situation in Bezug auf Bild (Cover) und Ton (Komposition, Musiker*innen, etc.) vorab klären. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Für die Listung deiner Tonträger im Phononet und die Bestellbarkeit durch den Einzelhandel ist ebenfalls ein exklusives Vertriebsrecht erforderlich. Auch hier geht es darum, dass der Einzelhändler nur einen Lieferanten für einen jeweiligen Release-Titel finden soll. Die Kündigungsfrist beträgt – wie bei all unseren Verträgen – vier Wochen.

Da wir hingegen nicht an Einnahmen aus deinen Konzerten oder CD-Verkäufen beteiligt sind, ist für diese Bereiche keine zusätzliche vertragliche Regelung notwendig.

Wie erhalte ich meine Erlöse?

Wir rechnen deine Erlöse aus dem digitalen Vertrieb vier mal im Jahr – jeweils zum Ende eines Quartal – ab. Eine Übersicht deiner Erlöse findest du im Login-Bereich unter „Deine Erlöse“. Vorhandene Erlöse kannst du manuell anfordern. Wir erstellen dir dann eine Gutschrift und überweisen den Betrag auf dein Konto . Zum 31.12. jeden Jahres erzeugen wir zusätzlich automatisch eine Gutschrift, um alle noch offenen Guthaben aus dem laufenden Jahr mit dir abzurechnen.

Da die Downloadstores und Streamingdienste immer um ein Quartal versetzt abrechnen, erfolgt auch unsere Abrechnung entsprechend: Das erste Quartal (Januar-März) wird also zum Ende des zweiten Quartals (Ende Juni) abgerechnet.

Die eventuell eingegangenen labelseitigen GVL-Tantiemen rechnen wir einmal im Jahr, zum Ende des ersten Quartals ab. Da die GVL sogar mit einem zeitlichen Versatz von ca. 2 Jahren abrechnet, ist die Verzögerung hier entsprechend groß. Ein Beispiel: Das Jahr 2016 wurde von der GVL erst im Jahr 2018 mit uns abgerechnet, sodass die Endabrechnung mit dir dazu erst im März 2019 erfolgt wäre.

Die Erlöse aus dem physischen Vertrieb werden aktuell am Ende der Vertragslaufzeit (ein Jahr) gutgeschrieben. Zukünftig wirst du deine Verkäufe tagesaktuell im Login-Bereich verfolgen können.

Alle Erlöse zahlen wir dir abzüglich der jeweils geltenden KSK-Abgabe (2022: 4,2%) komplett aus, es sei denn, deine Gesellschaftsform entbindet uns von der KSK-Abgabe auf deine Erlöse.

Kann ich jederzeit kündigen?

Ja, denn wir wollen dich bei deiner musikalischen Karriere unterstützen und dir nicht im Weg stehen. Wenn sich deine Pläne ändern, ist die Zusammenarbeit daher jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Bei den Streamingdiensten und Downloadstores dauert es in der Regel eine bis vier Wochen, bis deine Aufnahmen entfernt werden.

Die Jahresgebühren werden nicht erstattet, da auch noch nach deiner Kündigung Erlöse in deinem Erlöskonto sichtbar werden können. Den Zugang zu deinem Login-Bereich behältst du daher auch nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr.

Wurde die Jahresgebühr für deine Release-Flatrate bereits für das Folgejahr bezahlt, kann diese nicht zurückerstattet werden. Dein Account bleibt auch hier nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr bestehen, da hier weiterhin Erlöse eingehen können.

Die ISRCs sowie die EAN stehen dir auch nach einer Kündigung weiter zur Verfügung. Da die ISRCs deine Aufnahmen eindeutig kennzeichnen sollen, empfehlen wir, diese zu archivieren und bei einer eventuell anstehenden Neuveröffentlichung anzugeben.