Die GVL – Was du wissen solltest

22. Oktober 2020

Was die GVL macht, wie du durch sie Geld verdienen kannst und welche Rolle der Labelcode dabei spielt

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – kurz GVL – spielt in dem Moment für dich eine Rolle, wo Aufnahmen mit deiner Beteiligung zum Beispiel im Radio oder Fernsehen aufgeführt werden. Denn immer, wenn eine Musikaufnahme öffentlich aufgeführt wird, muss der jeweilige Sender für die Nutzung der Leistungsschutzrechte eine Lizenz bezahlen. Das Inkasso dieser Lizenz übernimmt treuhänderisch die GVL für ihre Künstler*innen. Als Hilfe zur Abrechnung dient dabei der Labelcode, dazu später noch mehr.

Es ist nicht relevant, ob du auch Komponist*in oder Textdichter*in der Musik bist. Bei der GVL geht es darum, wer an den Musikaufnahmen beteiligt ist. Eine Lizenz bekommen schließlich zwei Parteien: die beteiligten Künstler*innen und das Label, unter dessen Labelcode die Musik veröffentlicht wurde.

GVL-Tantiemen als Teil deiner Einnahmen

Die GVL-Tantiemen sind also ein Teil der Einnahmen, die du mit einer Veröffentlichung erzielen kannst. Neben den bekannteren Einnahmen aus Tonträgerverkäufen, Erlösen aus Digitalvertrieb und Musikstreaming sowie Einnahmen durch die GEMA werden die GVL-Tantiemen häufig unterschätzt. Sobald deine Musik aber auf einem abrechnungsrelevanten Radiosender gespielt wird, kannst du dich auf deine Ausschüttung freuen. Eine Liste der einschlägigen Radiostationen findest du in den Verteilungsplänen unter GVL.de.

Die Ausschüttung durch die GVL erfolgt derzeit jährlich, mit ca. ein bis zwei Jahren Verzögerung. Hier ist also Geduld gefragt.

Der Labelcode (LC)

Auch Labels verdienen an der öffentlichen Aufführung ihrer Aufnahmen Geld. Hierbei dient der Labelcode – dargestellt als Kombination aus „LC“ + der Nummer des Labels – zur Zuordnung. Der Labelcode von Hey!blau Records lautet beispielsweise: LC 22792. Außerdem signalisiert der Labelcode Radioredakteur*innen, dass sie die Aufführung der Musik über die GVL ordnungsgemäß vergüten können, und dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen beim Label liegen.

Aus diesem Grund musst du mit uns den „Vertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“ schließen. Hierin ist die Übertragung klar geregelt und hält für dich bei uns ein besonderes Feature bereit:

Du bekommst auch die labelseitigen GVL-Tantiemen

Da wir nicht in deine Musik und deine Produktion investieren, finden wir, dass uns die labelseitigen GVL-Tantiemen nicht zustehen. Aus diesem Grund zahlen wir dir diese Einnahmen aus. Du kannst also die Künstler*innen-Tantiemen direkt von der GVL bekommen und zusätzlich die Label-Tantiemen von uns. Die Höhe der Auszahlungen pro Sendeminute betrug im Abrechnungsjahr 2019 labelseitig ca. 1,70€. Damit kann dieser Teil deiner Erlöse je nach Genre und Umfang der Airplays schnell einen höheren Stellenwert einnehmen als zum Beispiel die Erlöse über Streamingdienste.

Airplay-Überwachung

Abhängig vom Genre und der geplanten Promotionmaßnahme ist in den ersten Wochen nach einer Veröffentlichung die Überwachung der Sendelisten anzuraten. Dadurch kannst du herausfinden, ob, wie oft und wann deine Musik im Radio gespielt wurde. Mit Hilfe dieser Überwachung kannst du anschließend die Abrechnung der GVL und eventuell auch der GEMA überprüfen und bei Bedarf reklamieren. Wenn dich das interessiert, findest du hierzu weiter Infos unter unserem Service „MusicTrace“.

GVL Mitgliedschaft

Du kannst mit der GVL kostenfrei einen Wahrnehmungsvertrag schließen. Alle Infos dazu findest du unter folgendem Link:

Nicht vergessen: Werke anmelden!

Der Wahrnehmungsvertrag allein führt noch nicht zu einer Ausschüttung. Es ist wichtig, dass du alle Aufnahmen, an denen du beteiligt bist, bei der GVL meldest.

Hierzu gibt es das ARTSYS der GVL unter www.artsys.gvl.de.

Auch wir melden unsererseits die Werke, die du über uns veröffentlichst. Wir können diese Meldung aber nur labelseitig durchführen, sodass du die Meldung deinerseits in jedem Fall tätigen musst.