
Die GVL – Was du wissen solltest
Was die GVL macht, wie du durch sie Geld verdienen kannst und welche Rolle der Labelcode dabei spielt
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – kurz GVL – wird relevant für dich, sobald Aufnahmen mit deiner Beteiligung öffentlich aufgeführt werden, etwa im Radio oder Fernsehen. Immer wenn eine Musikaufnahme öffentlich genutzt wird, muss der jeweilige Sender eine Lizenzgebühr für die Nutzung der Leistungsschutzrechte zahlen. Die GVL übernimmt das Inkasso dieser Lizenzgebühren treuhänderisch für ihre Künstler*innen. Der Labelcode dient dabei als Hilfsmittel für die Abrechnung, mehr dazu später.
Es spielt keine Rolle, ob du auch Komponistin oder Textdichterin der Musik bist. Bei der GVL geht es ausschließlich darum, wer an den Musikaufnahmen beteiligt ist. Lizenzen erhalten zwei Parteien: die beteiligten Künstler*innen und das Label, unter dessen Labelcode die Musik veröffentlicht wurde.
GVL-Tantiemen als Teil deiner Einnahmen
Die GVL-Tantiemen sind ein wichtiger Teil der Einnahmen, die du mit einer Veröffentlichung erzielen kannst. Neben den bekannteren Einkünften aus Tonträgerverkäufen, Erlösen aus dem Digitalvertrieb, Musikstreaming und GEMA-Einnahmen werden die GVL-Tantiemen oft unterschätzt. Sobald deine Musik jedoch auf einem abrechnungsrelevanten Radiosender gespielt wird, kannst du dich auf eine Ausschüttung freuen. Eine Liste der entsprechenden Radiostationen findest du in den Verteilungsplänen auf GVL.de.
Die Ausschüttung durch die GVL erfolgt derzeit jährlich, allerdings mit einer Verzögerung von etwa ein bis zwei Jahren. Hier ist also Geduld gefragt.
Der Labelcode (LC)
Auch Labels verdienen an der öffentlichen Aufführung ihrer Aufnahmen. Dabei dient der Labelcode – dargestellt als Kombination aus „LC“ und der Nummer des Labels – zur Zuordnung. Der Labelcode von Hey!blau Records lautet zum Beispiel: LC 22792. Der Labelcode signalisiert zudem Radioredakteur*innen, dass sie die Aufführung der Musik ordnungsgemäß über die GVL vergüten können und dass die Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen beim Label liegen.
Deshalb musst du mit uns den „Vertrag zur Übertragung der Leistungsschutzrechte“ abschließen. In diesem Vertrag wird die Übertragung klar geregelt und bietet dir bei uns ein besonderes Feature:
Bei uns erhältst du auch die labelseitigen GVL-Tantiemen.
Da wir nicht in deine Musik oder Produktion investieren, sind wir der Meinung, dass uns die labelseitigen GVL-Tantiemen nicht zustehen. Deshalb zahlen wir dir diese Einnahmen aus. Du kannst also die Künstler*innen-Tantiemen direkt von der GVL erhalten und zusätzlich die Label-Tantiemen von uns. Im Abrechnungsjahr 2019 betrug die Höhe der Auszahlungen pro Sendeminute auf Labelseite etwa 1,70 €. Abhängig vom Genre und dem Umfang der Airplays kann dieser Teil deiner Einnahmen somit schnell eine größere Bedeutung erlangen als beispielsweise die Erlöse aus Streamingdiensten.
Airplay-Überwachung
Abhängig vom Genre und der geplanten Promotionmaßnahme ist es ratsam, in den ersten Wochen nach einer Veröffentlichung die Sendelisten zu überwachen. So kannst du herausfinden, ob, wie oft und wann deine Musik im Radio gespielt wurde. Mit dieser Überwachung kannst du anschließend die Abrechnung der GVL sowie gegebenenfalls die der GEMA überprüfen und bei Bedarf reklamieren. Wenn dich das interessiert, schau dir mal den Service „MusicTrace“ an.
GVL Mitgliedschaft
Du kannst mit der GVL kostenfrei einen Wahrnehmungsvertrag schließen. Alle Infos dazu findest du unter folgendem Link:
Nicht vergessen: Werke anmelden!
Der Wahrnehmungsvertrag allein führt noch nicht zu einer Ausschüttung. Es ist wichtig, dass du alle Aufnahmen, an denen du beteiligt bist, bei der GVL meldest.
Hierzu gibt es das ARTSYS der GVL unter www.artsys.gvl.de.
Auch wir melden unsererseits die Werke, die du über uns veröffentlichst. Wir können diese Meldung aber nur labelseitig durchführen, sodass du die Meldung deinerseits in jedem Fall tätigen musst.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel kann keinen Anspruch auf Aktualität haben, da er sich mit einem externen Tool/Dienst befasst und nur den Stand des o.g. Zeitpunktes der Erstellung des Artikels reflektieren kann. Wir versuchen wichtige Tools, die wir auch selbst nutzen würden, aber regelmäßig zu überprüfen und etwaige Änderungen (z.B. im Anmeldeprozess) in unsere Artikeln zu übernehmen.