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Für Labels

Nutzt unsere Services und Expertise für euer eigenes Label

Unser Angebot richtet sich nicht ausschließlich an Künstler*innen, sondern auch an Künstler*innen mit eigenem Label und an Labels, die unsere Leistungen für ihre Arbeit nutzen wollen.

Unsere Verträge bleiben auch gegenüber Labels transparent und nachvollziehbar. Besonders wichtig: Die Zusammenarbeit erfolgt releasebezogen. Es ist also nicht notwendig, den gesamten Labelkatalog exklusiv von Plattenfirma to go vertreiben zu lassen. Das Label entscheidet selbst darüber, in welchem Bereich Plattenfirma to go in vorhandene Strukturen integriert werden soll.

Neben unseren allgemeinen Leistungen bieten wir auch labelspezifische Funktionen an. So wird es beispielsweise zukünftig möglich sein, dass Claiming des Repertoires bei der GVL direkt über unseren Login-Bereich vorzubereiten.

Wenn du dich für eine Zusammenarbeit interessierst, kontaktiere uns gerne über das untenstehende Formular. In einem Gespräch können wir dann gemeinsam herausfinden, ob wir zusammenpassen.

Fragen & Antworten

Kann ich meinen eigenen Labelcode verwenden?

Für einen „Label-Deal“ benötigst du einen eigenen Labelcode und veröffentlichst deine Musik somit unabhängig von unserem Labelcode. In diesem Fall sammeln wir auch keine Erlöse von der GVL für dich ein.

Wird mein Labelname bei Spotify, Amazon und Phononet angezeigt?

Ja, bei unseren Partnern (Amazon, Spotify, Phononet, etc.) hinterlegen wir den Namen deines Labels. In manchen Fällen treten wir als Vertriebspartner auf, in diesem Fall ist die Darstellung: „Dein Labelname“, distributed by Hey!blau GmbH.

Behalte ich meine Rechte?

Eine Übertragung von Rechten ist lediglich in dem Umfang nötig, der zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich ist. Das ist beispielsweise beim Digitalvertrieb das digitale Vertriebsrecht an den entsprechenden Aufnahmen.

Wie ist die Kündigungsfrist?

Wie alle unsere Verträge kannst du jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Die Jahresgebühren werden nicht erstattet, da auch noch nach deiner Kündigung Erlöse in deinem Erlöskonto sichtbar werden können. Den Zugang zu deinem Login-Bereich behältst du auch nach einer Kündigung für mindestens ein Jahr.

Muss ich mit meinem gesamten Repertoire zu Plattenfirma to go wechseln?

Nein, du entscheidest selber über den Umfang der Zusammenarbeit.

Kann ich einfach zu Plattenfirma to go wechseln?

Nimm hierzu mit uns Kontakt auf. In einigen Fällen ist es möglich, einen Wechsel des Vertriebs so vorzubereiten, dass vorhandene Statistiken bei den Streaminganbietern nicht verloren gehen.

Kann Plattenfirma to go dabei helfen, meine Titel bei der GVL zu claimen?

Ja, dieses Feature ist geplant und wird zukünftig im Login-Bereich zur Verfügung stehen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Du wirst deine Erlöse zukünftig jederzeit im Login-Bereich einsehen und anfordern können. Sollte dein Guthaben geringer als 25,00€ sein, kannst du keine Gutschrift anfordern. In diesem Fall bekommst du aber spätestens einmal pro Jahr zum 31.12. eine Auszahlung deines Guthabens, egal wie hoch es ist.

Werden die Abgaben an die KSK abgezogen?

Alle Erlöse in Zusammenhang mit deinen Veröffentlichungen zahlen wir an dich aus. Einzig eventuell fällige KSK-Abgaben ziehen wir von deinem Auszahlungsbetrag ab. Dies ist dann nicht notwendig, wenn bei der Rechtsform deines Labels keine KSK-Abgaben entstehen. Das ist bei folgenden Rechtsformen der Fall: E.V., GmbH, gGmbH, UG, AG, KG und OHG.